UNTERNEHMEN
Ihr Partner für Gummikleinteile
Die A. Vogt GmbH & Co. KG besteht seit 1946 und hat ihren Sitz in Arnsberg, Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen ist seit drei Generationen im Familienbesitz. Unser Produktionsprogramm besteht aus standardisierten Gummiformteilen sowie kundenspezifischen Gummiformteilen aus allen gängigen Elastomeren.
Namhafte Hersteller der Automobil- und Elektroindustrie vertrauen ebenso auf Produkte von GUMMIVOGT wie viele weitere Kunden, insbesondere im Anlagen- und Maschinenbau.
Unser Unternehmen verfügt über einen hauseigenen Formen-, Werkzeug- und Anlagenbau. Das macht uns ausgesprochen flexibel für kundenspezifische Produktionswünsche und sichert die durchgängig höchste Qualität aller Produkte.
Reach&Rohs
Qualität für Mensch und Umwelt
Durch unser Produktionsmodell - Made in Germany – im eigenen Haus – haben wir alle Produktionsschritte ständig im Blick. Unsere Rohstofflieferanten sind zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen inklusive der Aktualisierung verpflichtet und informieren uns als "Downstream user" über relevante Änderungen.
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) - Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Diese Chemikalien sind in der sogenannten „Kandidatenliste“ der Europäischen Chemikalienagentur ECHA enthalten und dürfen nur bis zu einem festgelegten unbedenklichen Grenzwert verwendet werden.
Restriction of (the use of certain) harzardous substances (RoHS) - Beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Altautorichtlinie, IMDS und GADSL
Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments
Die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments über Altfahrzeuge regelt die stoffliche Verwertung von Kraftfahrzeugen durch Recycling innerhalb der Europäischen Union (EU). Sie enthält u. a. ab dem 1. Juli 2003 geltende Stoffverbote, beispielsweise für Schwermetalle und Chrom (VI).
Die in unseren Produkten verwendeten Werkstoffe werden innerhalb des IMDS-Systems kommuniziert, archiviert und verwaltet. Automobilhersteller und deren Zulieferer können somit ihre Verpflichtungen, die sich aus nationalen und internationalen Normen, Standards, Gesetzen und Verordnungen ergeben, erfüllen. Die IMDS Daten werden im Rahmen des Erstmusterprüfberichtes oder PSW (Part Subbmission Warrant)-Reports abgegeben.
Global Automotive Declarable Substance List – GADSL
Die Einstufung der Substanzen im IMDS-System erfolgt nach der Global Automotive Declarable Substance List (GADSL). Die GADSL ist eine Sammlung von verbotenen und deklarationspflichtigen Stoffen im Automobilbau.